Umweltbonus ab 01. Januar 2023
1. Förderung ab 01. Januar 2023:
- Entfall der Förderung für Plug-In Hybrid Fahrzeuge
- batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Netto-Listenpreis bis 40.000,- Euro erhalten 4.500,- Euro Förderung
- batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Netto-Listenpreis zwischen 40.000,- und 60.000,- Euro erhalten 3.000,- Euro Förderung
2. Förderung ab 01. September 2023:
- Beschränkung der Förderung auf Privatpersonen, mit unveränderten Konditionen
3. Förderung ab dem 01. Januar 2024:
- batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Netto-Listenpreis bis 40.000,- Euro erhalten 3.000,- Euro Förderung
- Entfall der Förderung für batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Netto-Listenpreis zwischen 40.000,- und 60.000,- Euro
Maßgeblich für die Förderung ist das Datum des Förderantrags.